Nicht eingetragener Verein · Duisburg gegr. 05.08.2026

Pizza & Gemeinschaft · Duisburg

Freizeit­gemeinschaft Duisburg n. e. V.

Nicht eingetragener Verein mit Sitz in Duisburg, gegründet am 05.08.2026 von sieben Mitgliedern. Wir vermitteln Pizzafachkenntnisse und fördern die Pizzagemeinschaft in Duisburg.

Dubliner Straße 2, 47229 Duisburg 7 Gründungsmitglieder Satzung vom 05.08.2026
§2

Zweck des Vereins

Absatz 1

Vermittlung von Pizzafachkenntnissen und die dazugehörige redliche Verköstigung unterschiedlicher Arten.

Absatz 2

Förderung der Pizzagemeinschaft in Duisburg.

§3.1  Zusammenkommen und gemeinschaftliches Abhalten von Pizzaveranstaltungen.
§3.2  Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten arbeiten.
§1

Vereinsdaten

Name des Vereins
Freizeitgemeinschaft Duisburg n.e.V.
Rechtsform
Nicht eingetragener Verein (§ 54 BGB) — keine Eintragung in ein Vereinsregister
Sitz des Vereins
Dubliner Straße 2, 47229 Duisburg
Gründungsdatum
05.08.2026, Gründungsversammlung in Duisburg
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand, vertreten durch den ersten Vorsitzenden Fabian Mauermann (§ 9, § 10 der Satzung)
Mitglieder des Vorstands
Fabian Mauermann, Fynn Knorr, Dennis Kamps, Kristin Rittkowski, Kilian Stienen, Vivien Triepel, Sebastian Alsdorf
Beiträge
Keine Aufnahmegebühr, kein Mitgliedsbeitrag (§ 7 der Satzung)
Wirtschaftliche Tätigkeit
Der Verein erzielt keine Umsätze (§ 4.2 der Satzung)
Mitgliederversammlung
Einmal jährlich, Ankündigung vier Wochen im Voraus (§ 11 der Satzung)
§5

Mitgliedschaft

Wer durch die Tür des Vereins schreitet, ist zunächst temporäres Mitglied für zehn Stunden. Für eine dauerhafte Mitgliedschaft entscheidet allein der Vorstand — eine mündliche oder schriftliche Anfrage genügt.

Wirksam wird die Mitgliedschaft im Augenblick der Klubkartenaushändigung. Dauerhafte Mitgliedschaften lassen sich schriftlich vier Wochen vor jedem Ersten eines Monats kündigen.

0 €Aufnahmegebühr
0 €Mitgliedsbeitrag
10 hProbemitgliedschaft
Aufnahme in drei Schritten
  1. Anfrage an den VorstandMündlich bei einer Zusammenkunft oder schriftlich an die Vereinsanschrift.
  2. Entscheidung des VorstandsÜber neue Mitgliedschaften entscheidet allein der Vorstand (§ 5.3).
  3. Aushändigung der KlubkarteMit der Übergabe wird die Mitgliedschaft wirksam (§ 5.5). Eine Aufnahmegebühr entsteht nicht.
§9

Der Vorstand

Erster Vorsitzender
Fabian Mauermann
Gründungsmitglied · vertretungsberechtigt
Vorsitzender
Fynn Knorr
Gründungsmitglied · Versammlungsleitung
Vorsitzende
Vivien Triepel
Gründungsmitglied
Vorsitzender
Dennis Kamps
Gründungsmitglied
Vorsitzende
Kristin Rittkowski
Gründungsmitglied · Protokollführung
Vorsitzender
Kilian Stienen
Gründungsmitglied
Vorsitzender
Sebastian Alsdorf
Gründungsmitglied
§10  Der Vorstand kann ausschließlich von Gründungsmitgliedern vertreten werden.
§12.1  Vorstand und Gründungsmitglieder entscheiden über die alltäglichen Dinge des Vereins.
05.08.26

Die Gründungs­versammlung

Tagesordnung — einstimmig angenommen

  1. Erläuterung der Satzung und Abstimmung darüber
  2. Wahl einer Wahlleitung
  3. Wahl der Vorstandsfunktionen und der Kassenprüfer
  4. Abstimmung über die Beitragsordnung
  5. Beschlüsse über Organisationsfragen
  6. Verschiedenes

Die stimmberechtigten Gründungsmitglieder fanden sich ein, um über die Gründung zu beschließen. Herr Mauermann eröffnete die Versammlung, Herr Knorr übernahm die Leitung, Frau Rittkowski führte Protokoll — beide einstimmig durch Zuruf gewählt.

Die Endfassung der Satzung wurde einstimmig beschlossen. Alle Gewählten nahmen die Wahl an. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag: keine.

Der Vorsitzende wurde ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen — solange sie den Vereinszweck und die notwendigen Mehrheiten unberührt lassen.

Verein gegründet
§§

Die Satzung

§1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen Freizeitgemeinschaft Duisburg n.e.V.
  2. Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein.
  3. Der Verein hat seinen Sitz auf der Dubliner Straße 2 in 47229 Duisburg.
§2 Zweck des Vereins
  1. Vermittlung von Pizzafachkenntnissen und die dazugehörige redliche Verköstigung unterschiedlicher Arten.
  2. Förderung der Pizzagemeinschaft in Duisburg.
§3 Erfüllung der Aufgaben
  1. Zusammenkommen und gemeinschaftliches Abhalten von Pizzaveranstaltungen.
  2. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten arbeiten.
§4 Eintragung in ein Vereinsregister
  1. Der Verein ist nicht eingetragen.
  2. Der Verein erzielt keine Umsätze.
§5 Eintritt der Mitglieder
  1. Wer durch die Tür des Vereins schreitet, ist zunächst temporäres Mitglied für 10 Stunden.
  2. Für eine dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich an den Vorstand wenden.
  3. Alleine der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften.
  4. Eine Aufnahmegebühr entsteht nicht.
  5. Die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Klubkartenaushändigung.
§6 Austritt der Mitglieder
  1. Die temporäre Mitgliedschaft endet nach Ablauf von 10 Stunden nach erstmaligem Durchschreiten der Eingangstür.
  2. Dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem Ersten eines Monats gekündigt werden.
§7 Mitgliedsbeiträge
  1. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  2. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt.
§8 Organe des Vereins
  1. Vorstand
  2. Gründungsmitglieder
  3. Klubmitglieder
§9 Der Vorstand
  1. Dem ersten Vorsitzenden und Gründungsmitglied Fabian Mauermann.
  2. Den nächsten Vorsitzenden und Gründungsmitgliedern Fynn Knorr, Dennis Kamps, Kristin Rittkowski, Kilian Stienen, Vivien Triepel und Sebastian Alsdorf.
§10 Vertretung des Vorstandes
  1. Der Vorstand kann ausschließlich von Gründungsmitgliedern vertreten werden.
§11 Mitgliederversammlung
  1. Erfolgt einmal im Jahr und wird 4 Wochen vorher angekündigt.
  2. Außerordentliche Versammlungen und deren Thema sind beim Vorstand anzumelden und werden dann ebenso wie die jährliche Versammlung innerhalb von 4 Wochen abgehalten.
§12 Beschlussfähigkeit
  1. Vorstand und Gründungsmitglieder entscheiden über die alltäglichen Dinge des Vereins und halten ihn so am Laufen.
  2. Außerordentliche Beschlüsse durch Mitglieder bedürfen immer einer 100 % Zustimmung des Vorstandes und einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder.
  3. Beschlussfähig ist jede ordentliche Mitgliederversammlung.
  4. Jeder Beschluss kann frühestens nach drei Monaten neu entschieden werden.
§13 Beschlussfassung
  1. Es wird per Handzeichen abgestimmt.
  2. Eines der Mitglieder wird vorab zum Protokollführer ernannt.
  3. Änderungen des Zwecks des Vereins obliegen ausschließlich der Mitgliederversammlung.
§14 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zu archivieren.
§15 Auflösung des Vereins
  1. Der Verein Freizeitgemeinschaft Duisburg n.e.V. kann ausschließlich von dem ersten Vorsitzenden aufgelöst werden.
  2. Der Vorstand ist berufen auf Lebenszeit und kann sich ausschließlich selbst abwählen.